Besucherregelung

2G+ Regel für Besucher

Der Schutz Ihrer Angehörigen und der uns anvertrauten Bewohner liegt uns sehr am Herzen. Aufgrund der Entwicklung der Corona-Lage haben wir uns daher entschieden, die 2G+ Regel ab Montag,  22.11.2021, in unserer Einrichtung umzusetzen.

Zutritt nur noch für Geimpfte und Genesene in Verbindung mit einem negativen Testergebnis

Der Zutritt zum Altenheim wird nur noch für geimpfte und genesene Besucher gegen Vorlage des Impfausweises oder Genesenennachweises sowie einer negativen PoC-Testbescheinigung (Antigen-Schnelltest), nicht älter als 24 Stunden, oder einer PCR-Testbescheinigung, nicht älter als 48 Stunden möglich sein. Ungeimpfte minderjährige Besucher erhalten keinen Zutritt, es sei denn sie legen ein negativen PoC-Schnelltest vor. Bitte lassen Sie Ihre vierbeinigen Begleiter zuhause.

Seelsorge und Sterbebegleitung

Die seelsorgerische Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Begleitung Sterbender bleibt jederzeit zulässig.​ 

Durchführung von Schnelltests im St. Martini Testzentrum

Die Durchführung des Schnelltests bieten wir Ihnen in unserem Testzentrum an. Das Testzentrum hat geöffnet montags bis freitags von 07:00 – 19:00 Uhr sowie samstags von 08:00 bis 17:00 Uhr und sonntags von 14:00 bis 17:00 Uhr.

 

Öffnungszeiten an den Feiertagen:

Weihnachten Silvester
24.12.    12:00 - 15:00  Uhr
25.12.    14:00 - 17:00  Uhr
26.12.    14:00 - 17:00  Uhr
31.12.    12:00 - 15:00  Uhr
01.01.    14:00 - 17:00  Uhr

 

Alternativ können Sie ein Negativtestergebnis vorlegen, welches ein anderes, anerkanntes Testzentrum durchgeführt hat.

Besuchszeit und Anmeldung

Wir möchten Sie bitten, Ihre Besuche – gemäß der niedersächsischen Corona-Verordnung – telefonisch vorab anzumelden.

Bitte kontaktieren Sie für eine Terminvergabe den Wohnbereich, in dem Ihr Angehöriger wohnt:

  • Wohnbereich 1          05527/842-410 oder -411
  • Wohnbereich 2          05527/842-420 oder -421
  • Wohnbereich 3          05527/842-430 oder -431

Bitte melden Sie sich immer am Eingang und registrieren Sie sich wie gehabt per Selbstauskunftsbogen.

Hygienekonzept

Das Hygienekonzept für Besuche von Angehörigen liegt zum Nachlesen für Sie im Eingangsbereich aus.

Eingeschränkte Besucherzahl

Der Besuch der Bewohner in einem Einzelzimmer ist von maximal 1 Besucher erlaubt.

Für die Besuchssituation der Bewohner, die in einem Doppelzimmer wohnen, steht Ihnen ein Besucherraum zur Verfügung.

  • Im Wohnbereich 1 und 2 können Sie die jeweiligen Wintergärten sowie unser Eichsfeldstübchen im Kellerbereich nutzen.

Verhalten während des Besuchs

Besucher dürfen die Gemeinschaftsräume nicht betreten oder sich hier aufhalten. Ebenso ist der Aufenthalt in den Wohnbereichen und dem Dienstzimmer nicht gestattet.

Wir bitten Sie, während Ihres gesamten Besuches (Auch auf dem Zimmer oder in den Besuchsräumen) einen medzinischen Munde-Nasen-Schutz zu tragen. Für ungeimfpte Minderjährige mit negativem Testergebnis ist die Verwendung einer FFP2 Maske verpflichtend. Bitte halten Sie darüber hinaus die bekannten Hygieneregeln AHA-L ein.

Außerdem empfehlen wir Ihnen „Begegnungsräume“ im Außengelände mit ausreichend Abstand, z.B. bei einem schönen Spaziergang.

Wir danken für Ihr Verständnis!