Umgang mit Sterbenden im St. Martini Altenpflegeheim während Corona-Pandemie: Aufhebung des Besuchsverbots im Sterbefall
Die aktuellen Berichterstattungen in den Medien verfolgen wir sehr aufmerksam. Bezugnehmend auf die Thematik „Sterben im Altenpflegeheim“ möchte das St. Martini Altenpflegeheim ein kurzes Statement abgeben:
Das St. Martini Altenpflegeheim setzt alles daran, dass Heimbewohner in ihrer letzten Lebensphase auch während der Corona-Pandemie eine adäquate Sterbebegleitung und palliative Versorgung erhalten. Besonders als christliches Haus gehen wir mit dem Thema Tod sehr sensibel um. Unter Einhaltung gegebener Hygiene- und Schutzmaßnahmen wird daher für nahestehende Angehörige eines Sterbenden eine Ausnahme des geltenden Besuchsverbots gemacht. Dabei geht es nicht nur darum, die Sterbenden in der aktuellen Situation nicht alleine zu lassen, sondern auch, den Angehörigen einen würdevollen Abschied zu ermöglichen.
Altenheimbewohner zählen zu den am meisten durch Covid-19 gefährdeten Personengruppen. Die Sterblichkeit in diesem Zusammenhang ist hoch. Das bestehende Besuchsverbot für Altenpflegeheime dient zum Schutz vor einer Infektion sowohl für die Bewohner als auch die Pflegenden. Seelsorgerische Betreuung war währenddessen immer möglich. Für eine Umsetzung der Ausnahmeregelung bei einem baldig absehbaren Tod eines Bewohners hat das St. Martini Altenpflegeheim ein Konzept erarbeitet. Dabei muss besonders auf die Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln geachtet werden, um die Möglichkeit zur Sterbebegleitung zu gewähren. Angehörige werden mit einem Corona-Schnelltest auf das Virus getestet und erhalten FFP2-Masken, um sich und die Bewohner zu schützen.
„Es ist uns sehr wichtig, dass unsere Bewohner in ihrer letzten Lebensphase von vertrauten Gesichtern und Stimmen ihrer Angehörigen begleitet werden. Sobald sich der gesundheitliche Zustand eines Bewohners verändert, werden Angehörige umgehend informiert. Gemeinsam stimmen wir uns dann zum weiteren Vorgehen ab und beziehen unseren ambulanten Palliativdienst Eichsfeld direkt mit ein.“ erklärt Markus Kohlstedde, Geschäftsführer des St. Martini Altenpflegeheims, und betont: „Bei uns wird niemand allein gelassen! Egal in welcher Lebensphase.“
Bild zur honorarfreien Verwendung, Bildnachweis: St. Martini
Bildunterschrift: Begleitung in der letzten Lebensphase: Angehörige dürfen Heimbewohner des St. Martini Altenpflegeheims in ihren letzten Stunden besuchen.